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Eine hohe Anzahl an Disqualifikationen, Gegenprotesten und fallweise Rehabilitierungen oder Bestätigungen haben in den letzten Jahren für viele Diskussionen in der Leichtathletik gesorgt. Der Fall Jakob Ingebrigtsen bei der Hallen-EM 2021 in Torun ist ebenso noch gut in Erinnerung wie…
Eine hohe Anzahl an Disqualifikationen, Gegenprotesten und fallweise Rehabilitierungen oder Bestätigungen haben in den letzten Jahren für viele Diskussionen in der Leichtathletik gesorgt. Der Fall Jakob Ingebrigtsen bei der Hallen-EM 2021 in Torun ist ebenso noch gut in Erinnerung wie einige Fälle bei den Olympischen Spielen von Rio 2016 oder bei den Hallen-Weltmeisterschaften in Birmingham 2018. Nun hat der Leichtathletik-Weltverband (World Athletics) die Regeln zur Übertretung der inneren Bahnbegrenzung nach dreijähriger Beratungszeit des technischen Komitees mit sofortiger Gültigkeit verändert.
Die wichtigste Änderung ist jene, dass ein einmaliges Vergehen zukünftig nicht zur Disqualifikation führen soll. Das betrifft sowohl Touchieren oder Betreten einer Linie in der Anfangsphase eines Laufs (Nada Pauer wurde bei der EM 2018 deswegen disqualifiziert) als auch einen Tritt über die innere Bahnbegrenzung im Falle eines Stoßes eines Kontrahenten oder eines Gedränges und wenn kein Vorteil für den betroffenen Athleten entsteht. Weiterhin verboten bleibt das gänzliche Übertreten einer Bahnbegrenzungslinie sowie das freiwillige Verlassen der Bahn über die innere Begrenzung. Ebenfalls führen zwei Vergehen im selben Wettkampf zur Disqualifikation.