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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte findet, dass die Schweizer Gerichtsbarkeit bei der Bestätigung der World-Athletics-Regeln, intersexuelle Personen mit erhöhten Testosteronwerten aus der Frauen-Kategorie auszuschließen, die entstandene Diskriminierung nicht ausreichend geprüft hat. Für Semenya bedeutet dies einen kleinen Erfolg auf juristischer Ebene, nun ist das Schweizer Bundesgericht wieder am Zug.