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Mit großer Spannung, begleitet von wochenlangen Spekulationen, wurde das neue Regelwerk für Laufschuhe, das der Leichtathletik-Weltverband (World Athletics) für den heutigen Freitag angekündigt hatte, in der globalen Laufszene erwartet. Denn das enorme Wettrüsten der Laufschuh-Hersteller hatte in den letzten Monaten…
Mit großer Spannung, begleitet von wochenlangen Spekulationen, wurde das neue Regelwerk für Laufschuhe, das der Leichtathletik-Weltverband (World Athletics) für den heutigen Freitag angekündigt hatte, in der globalen Laufszene erwartet. Denn das enorme Wettrüsten der Laufschuh-Hersteller hatte in den letzten Monaten und Jahren den Fokus gefährlich weit von den Sportler hin zum Material gezogen. Der Begriff „technologisches Doping“ machte vermehrt die Runde. Ein Expertengremium hat das neue Regelwerk, das das allgemeine Wettrüsten hinsichtlich der Leistung des Schuhs durch sprungfederartig wirkende Zwischensohlen, die die Rückgewinnung der durch den Läufer eingesetzten Energie möglichst effizient gestaltet, einbremst, nach wochenlanger Konsultationen und Untersuchungen definiert. Der Entwicklung wird nun etwas Wind aus den Segeln genommen, die Regeln sind klarer definiert, ein Abbruch der dynamischen Evolution auf Ebene der Technologie oder ein dramatischer Einschitt fanden aber nicht statt.
Die neuen Regeln:
– Ab 30. April 2020 muss jeder im Wettkampf eingesetzte Laufschuh mindestens seit vier Monaten jedem Läufer und jeder Läuferin weltweit durch Kaufmöglichkeit zur Verfügung stehen. Damit verbietet World Athletics den Wettkampfeinsatz sämtlicher Prototypen. Individuelle Anpassungen der Modelle aus ästhetischen oder medizinischen Gründen bleiben innerhalb dieses Rahmens erlaubt. Hat World Athletics berechtigte Annahme, ein Schuhmodell würde sich dieser Regel widersetzen, kann der Weltverband den Schuh mit sofortiger Wirkung einer Untersuchung unterziehen und ihn provisorisch suspendieren.
– Ab sofort darf kein Schuh mehr im Wettkampf eingesetzt werden, dessen Sohle dicker als 40 Millimeter ist. Das betrifft etwa den brandneuen Nike Alphafly, mit dem Eliud Kipchoge bei der INEOS 1:59 Challenge getragen hat. Bei diesem Modell ist die Sohle vorne 42mm hoch, an der Ferse sogar 51mm. Das Vorgängermodell, der Vaporfly Next%, jenen Schuh den Brigid Kosgei bei ihrem Weltrekord in Chicago getragen hat, hält diese Regel ein.
– Ab sofort darf kein im Wettkampf eingesetzter Schuh mehr als eine Platte in der Sohle verwenden, unabhängig vom Material und egal, ob die Platte sich über die gesamte Dimension des Schuhs oder nur einen Teil der Sohle zieht. Werden mehrere Teilplatten verwenden, müssen sie sich auf derselben Ebene befinden. Nur bei Schuhen mit Spikes darf eine zweite Platte verwendet werden, allerdings lediglich, wenn diese der Befestigung der Spikes dient. Die Zwischensohlen dieser Schuhmodelle dürfen maximal 30 Millimeter dick sein. Auch diese Regel hält der Vaporfly Next% ein, nicht jedoch der Alphafly, in dessen Sohle sich gleich drei Karbonfaserplatten befinden – nicht alle über die gesamte Länge des Schuhs.
– Jeder Wettkampfrichter hat zukünftig das Recht, am Wettkampfende den Schuh eines Athleten zur Kontrolle einzuziehen, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein im Wettkampf getragenes Modell nicht den Regeln entsprechen könnte. Da die neuen Regeln nur für Wettkämpfe für Profisportler und Eliteläufer gilt, dürfen Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer zukünftig beispielsweise auch mit dem Alphafly an den Start gehen, sofern der flächendeckend auf den Markt kommt.
Coe: „ein Schlussstrich“
Assistance Review Group, also jenes Gremium, das die neuen, dominanten Nike-Modelle unter die Lupe genommen hat, ist durch externe und unabhängige Untersuchungen zum Schluss gekommen, dass die Technologie dieser Laufschuhe einen Leistungsvorteil in einer Dimension bringt, die die Integrität des Laufsports bedroht. Daher empfiehlt sie weitere Forschungen in Zusammenarbeit mit qualifizierten Experten und Biomechanik-Spezialisten, die neue, zukünftig auf den Markt kommende Modelle bewertet. „Es ist nicht unser Job, den gesamten Laufschuhmarkt zu regulieren“, hält World-Athletics-Präsident Sebastian Coe in einer Aussendung des Leichtathletik-Weltverbandes fest. „Aber es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass Schuhe im Wettkampfeinsatz Athleten keinen unfairen Vorteil geben.“ In seinem Statement beschreibt Coe weiters, dass World Athletics keine Schuhe, die schon seit längere Zeit im Einsatz sind, ausschließen, aber einen „Schlussstrich“ in der aktuellen Entwicklung ziehen wollte. „Ich glaube, dass die neuen Regeln die richtige Balance schaffen, den Athleten und Herstellern bei der Vorbereitung der Olympischen Spiele 2020 Sicherheit zu bieten und gleichzeitig Bedenken zu nehmen“, so der Brite, der der achtköpfigen Assistance Review Group unter der Leitung von Brian Roe für die Arbeit der letzten Wochen dankte.
World Athletics will nun den Dialog mit den Laufschuh-Herstellern aufrecht erhalten und eine Arbeitsgruppe bilden, die die zukünftige wissenschaftliche Entwicklung der Technologie auf dem Markt beobachtet. Diese Arbeitsgruppe soll die Wettkampf-Kommission von World Athletics und das Council regelmäßig informieren.
Vorgaben für alle
Die neuen Regeln betreffen natürlich nicht den US-Sportartikel-Giganten Nike, der mit seinen technologischen Entwicklungen den Stein der Diskussionen ins Rollen gebracht hat und alle konkurrierenden Firmen unter massivem Druck gesetzt hat, sondern auch alle anderen Laufschuh-Konstrukteure, die entweder bereits neue Prototypen zum Einsatz gebracht haben oder dies in Kürze tun werden. Dazu zählen alle wichtigen globalen Player wie Adidas, Brooks, Saucony oder Asics. Sämtliche Firmen wissen nun, an welche Rahmenbedingungen sie sich halten müssen und können bei der Entwicklung neuer Modelle bei Bedarf Anpassungen vornehmen.
Alle bisher erzielten Leistungen mit sämtlichen Modellen bleiben übrigens weiterhin gültig, da sie zum Zeitpunkt der Realisierung den gültigen Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes entsprochen haben. Die sub-2-hour-Leistung von Kipchoge bei der INEOS 1:59 Challenge in Wien ist ohnehin nicht betroffen, da sie nicht im Rahmen der Wettkampfregeln von World Athletics (damals noch IAAF) durchgeführt wurde und damit in den offiziellen Rekordlisten nicht aufscheint.
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